Finanzbeschluss vom 8. Juni 2016 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021"
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 8. Juni 2016 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021" wird auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils des Jahres 2015 von 1.06 Prozent ein Verpflichtungskredit in Höhe von 16 410 000 Euro (17 860 000 Franken) bewilligt.
2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 53/2016
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