Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2017/458 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 hinsichtlich einer verstärkten Abfrage von einschlägigen Datenbanken an den Aussengrenzen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 18. April 2017
Inkrafttreten: 18. April 2017
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 18. April 2017 bei der Europäischen Union Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation des Rates vom 23. März 2017, die folgenden Inhalt hat: "In Übereinstimmung mit dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls wird Liechtenstein hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert: - Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 hinsichtlich einer verstärkten Abfrage von einschlägigen Datenbanken an den Aussengrenzen Ratsdokument: PE-CONS 55/16 FRONT 484 VISA 393 SIRIS 169 COMIX 815 CODEC 1854 Datum der Annahme: 7. März 2017"[^3] Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter und dritter Satz des Protokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des Rechtsakts, welcher der oben genannten Notifikation des Rates beigelegt war und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird. Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
[^1]: Übersetzung des englischen Originaltextes
[^2]: Die LR-Nr. lautet in der authentischen Fassung fälschlicherweise 0.362.380.75.
[^3]: Verordnung (EU) 2017/458 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 hinsichtlich einer verstärkten Abfrage von einschlägigen Datenbanken an den Aussengrenzen (ABl. L 74 vom 18.03.2017, S. 1).
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