Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1291 in Bezug auf die Benennung von zuständigen Behörden und ihre Verwaltungs- und Kontrollaufgaben sowie in Bezug auf den Status und die Verpflichtungen von Prüfbehörden sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1728 in Bezug auf die Zuweisung zusätzlicher Mittel aus dem EU-Haushalt für die Implementierung des Einreise-/Ausreisesystems (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Typ Notenaustausch
Veröffentlichung 2019-02-15
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 12. Februar 2019

Inkrafttreten: 12. Februar 2019

Europäische Kommission Brüssel, 12. Februar 2019 Generalsekretariat, SG.A.3 200, Rue de la Loi 1049 Brüssel Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikationen der Kommission vom 26. November 2018, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung vom 22. September 2011 zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen, erstellt wurden, und in der folgende delegierte Verordnungen der Kommission notifiziert wurden: - Delegierte Verordnung (EU) der Kommission vom 16.5.2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1042/2014 der Kommission vom 25. Juli 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf die Benennung von zuständigen Behörden und Ihre Verwaltungs- und Kontrollaufgaben sowie in Bezug auf den Status und die Verpflichtungen von Prüfbehörden.[^1] - Delegierte Verordnung (EU) der Kommission vom 13.7.2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 in Bezug auf die Zuweisung zusätzlicher Mittel aus dem EU-Haushalt für die Implementierung des Einreise-/Ausreisesystems.[^2] Gemäss Art. 5 Abs. 3 der oben genannten Vereinbarung i.V.m. Art. 5 des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt der oben genannten Weiterentwicklungen akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird. Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft. Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

[^1]: Delegierte Verordnung (EU) 2018/1291 der Kommission vom 16. Mai 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1042/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Benennung von zuständigen Behörden und ihre Verwaltungs- und Kontrollaufgaben sowie in Bezug auf den Status und die Verpflichtungen von Prüfbehörden (ABl. L 241 vom 26.9.2018, S. 1).

[^2]: Delegierte Verordnung (EU) 2018/1728 der Kommission vom 13. Juli 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 in Bezug auf die Zuweisung zusätzlicher Mittel aus dem EU-Haushalt für die Implementierung des Einreise-/Ausreisesystems (ABl. L 288 vom 16.11.2018, S. 1).

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