Finanzbeschluss vom 9. Mai 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek und die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. Mai 2019 beschlossen:[^1]
Art. 1
Für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genehmigt der Landtag einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 22 000 000 Franken.
Art. 2
Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2018) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2018/2019 indexierbar.
Art. 3
Für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz genehmigt der Landtag einen Ergänzungskredit in der Höhe von 14 300 000 Franken.
Art. 4
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 43/2019
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