Finanzbeschluss vom 5. Juni 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2019 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 56 100 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Indexierung
Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2018) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2018/2019 indexierbar.
Art. 3
Aufhebung bisherigen Rechts
Der Finanzbeschluss vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269, wird aufgehoben.
Art. 4
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/2019
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.