Finanzbeschluss vom 5. Juni 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2019-09-06
Letzte Aktualisierung 2019-09-07
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2019 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 56 100 000 Franken genehmigt.

Art. 2

Indexierung

Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2018) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2018/2019 indexierbar.

Art. 3

Aufhebung bisherigen Rechts

Der Finanzbeschluss vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269, wird aufgehoben.

Art. 4

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/2019

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von Lilex veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. Lilex
gemeinfrei (amtliche Werke des Staates)