Finanzbeschluss vom 5. Juni 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2019-09-06
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2019 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 56 100 000 Franken genehmigt.

Art. 2

Indexierung

Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2018) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2018/2019 indexierbar.

Art. 3

Aufhebung bisherigen Rechts

Der Finanzbeschluss vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, LGBl. 2008 Nr. 269, wird aufgehoben.

Art. 4

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/2019

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.