Verordnung vom 3. September 2019 über die Anpassung von Gesetzen und Verordnungen infolge der Umbenennung der Motorfahrzeugkontrolle in Amt für Strassenverkehr

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2019-09-06
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Aufgrund von Art. 9 Abs. 3 und Art. 52 des Gesetzes vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG), LGBl. 2012 Nr. 348, verordnet die Regierung:

1) In folgenden Gesetzen ist die Bezeichnung "Motorfahrzeugkontrolle" durch die Bezeichnung "Amt für Strassenverkehr", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

2) In folgenden Verordnungen ist die Bezeichnung "Motorfahrzeugkontrolle" bzw. "liechtensteinische Motorfahrzeugkontrolle" durch die Bezeichnung "Amt für Strassenverkehr", in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:

3) In Anhang 1 Kapitel V Abschnitt A Ziff. 4.1 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) vom 28. März 2013, LGBl. 2013 Nr. 163, ist die Bezeichnung "Motorfahrzeugkontrolle" durch die Bezeichnung " Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr" zu ersetzen.

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Fürstliche Regierung: gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

I.

Änderung von Bezeichnungen

II.

Inkrafttreten

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.