Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins
Abgeschlossen in Doha am 11. Oktober 2012
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Januar 2014
[^1]: Der Text der Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der englische Originaltext kann unter https://www.upu.int/en/universal-postal-union/about-upu/acts#acts-of-the-union auf der Internetseite des Weltpostvereins eingesehen werden.
[^2]: Die Verfahrensordnung des Weltpostvereins wurde abgeändert durch das 1. Zusatzprotokoll (LGBl. 2019 Nr. 286), das 2. Zusatzprotokoll (LGBl. 2019 Nr. 287), das 3. Zusatzprotokoll (LGBl. 2023 Nr. 368) und das 4. Zusatzprotokoll (LGBl. 2024 Nr. 366).
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.