Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins

Typ Ordnung
Veröffentlichung 2019-11-22
Letzte Aktualisierung 2024-10-02
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Abgeschlossen in Doha am 11. Oktober 2012

Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Januar 2014

[^1]: Der Text der Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der englische Originaltext kann unter https://www.upu.int/en/universal-postal-union/about-upu/acts#acts-of-the-union auf der Internetseite des Weltpostvereins eingesehen werden.

[^2]: Die Verfahrensordnung des Weltpostvereins wurde abgeändert durch das 1. Zusatzprotokoll (LGBl. 2019 Nr. 286), das 2. Zusatzprotokoll (LGBl. 2019 Nr. 287), das 3. Zusatzprotokoll (LGBl. 2023 Nr. 368) und das 4. Zusatzprotokoll (LGBl. 2024 Nr. 366).

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von Lilex veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. Lilex
gemeinfrei (amtliche Werke des Staates)