Gesetz vom 5. März 2020 über die Änderung der Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg

Typ Gesetz
Veröffentlichung 2020-04-28
Letzte Aktualisierung 2020-04-29
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:[^1]

Art. 1

Die von den Gemeindeversammlungen der Gemeinden Triesen und Triesenberg beschlossene Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze gemäss dem Situationsplan im Massstab 1:1000, der im Landesarchiv, in den beiden Gemeindearchiven und beim Grundbuch hinterlegt ist, wird im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verfassung und Art. 6 des Gemeindegesetzes genehmigt.

Art. 2

Die Kosten der Vermarkung und ihres Unterhaltes haben die Gemeinden Triesen und Triesenberg halbscheidig zu tragen.

Art. 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 7/2020

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