Gesetz vom 5. März 2020 über die Änderung der Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg

Typ Gesetz
Veröffentlichung 2020-04-28
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:[^1]

Art. 1

Die von den Gemeindeversammlungen der Gemeinden Triesen und Triesenberg beschlossene Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze gemäss dem Situationsplan im Massstab 1:1000, der im Landesarchiv, in den beiden Gemeindearchiven und beim Grundbuch hinterlegt ist, wird im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verfassung und Art. 6 des Gemeindegesetzes genehmigt.

Art. 2

Die Kosten der Vermarkung und ihres Unterhaltes haben die Gemeinden Triesen und Triesenberg halbscheidig zu tragen.

Art. 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 7/2020

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.