Finanzbeschluss vom 30. September 2020 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 30. September 2020 beschlossen:[^1]
Art. 1
Für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 220 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 91/2020
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