Finanzbeschluss vom 30. September 2020 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2020-12-04
Letzte Aktualisierung 2020-12-05
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 2
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 30. September 2020 beschlossen:[^1]

Art. 1

Für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 220 000 Franken genehmigt.

Art. 2

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 91/2020

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