Finanzbeschluss vom 2. Dezember 2020 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "Europäischen Solidaritätskorps (2021 - 2027)"

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2020-12-23
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "Europäischen Solidaritätskorps (2021 - 2027)" wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 404 000 Euro genehmigt.

Art. 2

Indexierung

Ändert sich der liechtensteinische Anteil gemäss Art. 82 EWR-Abkommen (derzeit 0.04 % für das Jahr 2020) wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.

Art. 3

Nachtragskredit

Für das Jahr 2021 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 44 000 Franken genehmigt.

Art. 4

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 124/2020

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.