Kundmachung vom 6. Oktober 2020 über die Genehmigung der Notifikation nach Abschnitt 7 des MCAA zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2020-12-23
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 6. November 2020 der Notifikation nach Abschnitt 7 der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland seine Zustimmung erteilt; der Informationsaustausch wird nach Ende des im Brexit-Übergangsgesetz, LGBl. 2020 Nr. 50, festgelegten Übergangszeitraums auf Grundlage des MCAA ohne Unterbrechung weitergeführt. [^1] Diese Kundmachung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung: gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 106/2020

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.