Finanzbeschluss vom 2. Dezember 2020 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm "Digitales Europa (2021-2027)"

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2021-01-26
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EU-Programm "Digitales Europa (2021-2027)" wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 3 035 000 Euro genehmigt.

Art. 2

Indexierung

Ändert sich der liechtensteinische Anteil gemäss Art. 82 EWR-Abkommen (derzeit 0.04 % für das Jahr 2020) wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.

Art. 3

Nachtragskredit

Für das Jahr 2021 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 55 000 Franken genehmigt.

Art. 4

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 124/2020

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