Kundmachung vom 27. April 2021 über die Genehmigung der Notifikation nach Abschnitt 7 Abs. 1 Bst. f des MCAA zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit Gibraltar
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 der Notifikation nach Abschnitt 7 Abs. 1 Bst. f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit Gibraltar seine Zustimmung erteilt; der Informationsaustausch wird nach Ende des im Brexit-Übergangsgesetz, LGBl. 2020 Nr. 50, festgelegten Übergangszeitraums auf Grundlage des MCAA ohne Unterbrechung weitergeführt.[^1] Diese Kundmachung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
Fürstliche Regierung: gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 33/2021
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.