Finanzbeschluss vom 9. Juni 2021 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2021-08-20
Letzte Aktualisierung 2021-08-21
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. Juni 2021 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen und an die Innosuisse im Bereich des Coachings wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 200 000 Franken genehmigt.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 47/2021

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von Lilex veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. Lilex
gemeinfrei (amtliche Werke des Staates)