Finanzbeschluss vom 9. Juni 2021 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. Juni 2021 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen und an die Innosuisse im Bereich des Coachings wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 200 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 47/2021
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