Finanzbeschluss vom 7. April 2022 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredits für den Umbau und Ergänzungsbau "Therapiehaus Guler" des Vereins für Betreutes Wohnen in Liechtenstein (VBW) in Mauren

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2022-05-25
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. April 2022 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für den Umbau und Ergänzungsbau "Therapiehaus Guler" in Mauren sichert der Landtag eine Subvention von 50 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten von 4 220 000 Franken zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in Höhe von 2 110 000 Franken.

Art. 2

Indexierung

Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2020) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2021 indexierbar.

Art. 3

Nachtragskredit

Für das Jahr 2022 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 250 000 Franken genehmigt.

Art. 4

Inkrafttreten

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 31/2022

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