Finanzbeschluss vom 5. Mai 2022 über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2023 bis 2028 (LUB III)

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2022-06-30
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 2022 beschlossen:[^1]

Art. 1

Staatsbeitrag

Das Land richtet an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs für die Jahre 2023 bis 2028 einen jährlichen Staatsbeitrag von 130 000 Franken aus.

Art. 2

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 37/2022

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.