Finanzbeschluss vom 5. Mai 2022 über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2023 bis 2028 (LUB III)
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 2022 beschlossen:[^1]
Art. 1
Staatsbeitrag
Das Land richtet an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs für die Jahre 2023 bis 2028 einen jährlichen Staatsbeitrag von 130 000 Franken aus.
Art. 2
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 37/2022
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