Finanzbeschluss vom 28. September 2022 über die Gewährung eines Ergänzungskredits und Nachtragskredits für die Erhöhung des zinslosen Darlehens an die Anstalt Liechtenstein Wärme zur Schaffung einer strategischen Gasreserve

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2022-10-07
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 28. September 2022 beschlossen:[^2]

Art. 1[^3]

Ergänzungskredit

Für die Erhöhung des zinslosen Darlehens an die Anstalt Liechtenstein Wärme gemäss Finanzbeschluss vom 29. Juni 2022 (LGBl. 2022 Nr. 195) zur Schaffung einer strategischen Gasreserve wird zu denselben Bestimmungen ein Ergänzungskredit in Höhe von 10 000 000 Franken gewährt.

Art. 2

Nachtragskredit

Für das Jahr 2022 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 10 000 000 Franken genehmigt.

Art. 3

Inkrafttreten

Der Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft. Der Landtag hat diesen Finanzbeschluss als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Titel abgeändert durch LGBl. 2024 Nr. 183.

[^2]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 97/2022

[^3]: Art. 1 abgeändert durch LGBl. 2024 Nr. 183.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.