Kundmachung vom 30. August 2022 über die Genehmigung der Notifikation nach Abschnitt 7 des MCAA zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Ruanda

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2022-11-11
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 29. September 2022 der Notifikation nach Abschnitt 7 der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Ruanda seine Zustimmung erteilt; der erstmalige Informationsaustausch erfolgt frühestens im Jahr 2024 in Bezug auf Informationen des Jahres 2023.[^1] Diese Kundmachung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung: gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 85/2022

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.