Finanzbeschluss vom 29. September 2022 über die Gewährung von Staatsbeiträgen für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2023 bis 2026

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2022-12-02
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 29. September 2022 beschlossen:[^1]

Art. 1

Das Land richtet an das Liechtenstein Olympic Committee für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2023 bis 2026 jährlich maximal 3 030 000 Franken aus.

Art. 2

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 89/2022

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.