Finanzbeschluss vom 2. März 2023 über die Genehmigung eines Ergänzungskredits und eines Nachtragskredits für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. März 2023 beschlossen:[^1]
Art. 1
Ergänzungskredit
Für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird ein Ergänzungskredit in der Höhe von 1 985 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Nachtragskredit
Für das Jahr 2023 wird ein Nachtragskredit in der Höhe von 374 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 12/2023
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