Finanzbeschluss vom 2. März 2023 über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023 bis 2026

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2023-04-25
Letzte Aktualisierung 2023-04-26
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. März 2023 beschlossen:[^1]

Art. 1

Staatsbeitrag zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität

1) Das Land richtet zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023 bis 2026 jährlich 1 000 000 Franken aus.

2) Ziel und Ausrichtung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein hat im Grundsatz den bestehenden Regelungen zu entsprechen.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 11/2023

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von Lilex veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. Lilex
gemeinfrei (amtliche Werke des Staates)