Finanzbeschluss vom 2. März 2023 über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023 bis 2026

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2023-04-25
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. März 2023 beschlossen:[^1]

Art. 1

Staatsbeitrag zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität

1) Das Land richtet zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2023 bis 2026 jährlich 1 000 000 Franken aus.

2) Ziel und Ausrichtung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein hat im Grundsatz den bestehenden Regelungen zu entsprechen.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 11/2023

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