Finanzbeschluss vom 3. Mai 2023 über die Genehmigung von Ergänzungskrediten für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 3. Mai 2023 beschlossen:[^1]
Art. 1
Für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell wird ein Ergänzungskredit für das geänderte Energiekonzept in der Höhe von 2 650 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell wird ein Ergänzungskredit für Nachhaltigkeit, Ökologie, Energie sowie PV-Anlagen auf den Dächern und der Fassade in der Höhe von 4 450 000 Franken genehmigt.
Art. 3[^2]
Für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell wird ein Ergänzungskredit für die Heizzentrale für die Anstalt Liechtenstein Wärme in der Höhe von 650 000 Franken genehmigt.
Art. 4
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 43/2023
[^2]: Art. 3 abgeändert durch LGBl. 2024 Nr. 183.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.