Finanzbeschluss vom 31. Mai 2023 über die Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 31. Mai 2023 beschlossen:[^1]
Art. 1
Staatlicher Grundbeitrag
Das Land richtet an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Staatsbeitrag von 1 325 000 Franken aus.
Art. 2
Bildungsbericht, Angewandte Wirtschaftsanalyse und Historisches Lexikon
1) Für die Erstellung des Bildungsberichts richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 85 000 Franken aus.
2) Für die Angewandte Wirtschaftsanalyse richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 103 000 Franken aus.
3) Für das Historische Lexikon richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 100 000 Franken aus.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 50/2023
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