Finanzbeschluss vom 31. Mai 2023 über die Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2023-08-07
Letzte Aktualisierung 2023-08-08
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 31. Mai 2023 beschlossen:[^1]

Art. 1

Staatlicher Grundbeitrag

Das Land richtet an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Staatsbeitrag von 1 325 000 Franken aus.

Art. 2

Bildungsbericht, Angewandte Wirtschaftsanalyse und Historisches Lexikon

1) Für die Erstellung des Bildungsberichts richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 85 000 Franken aus.

2) Für die Angewandte Wirtschaftsanalyse richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 103 000 Franken aus.

3) Für das Historische Lexikon richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag von 100 000 Franken aus.

Art. 3

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 50/2023

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