Kundmachung vom 16. August 2023 des Beschlusses Nr. 178/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2023-08-29
Letzte Aktualisierung 2012-11-01
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 28. September 2012

Inkrafttreten f�r das F�rstentum Liechtenstein: 1. November 2012

Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 22. M� 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 178/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

F�rstliche Regierung: gez. Dr. Daniel Risch F�rstlicher Regierungschef

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -

gest�tzt auf das Abkommen �ber den Europ�chen Wirtschaftsraum, ge�ert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen �ber den Europ�chen Wirtschaftsraum (im Folgenden "Abkommen"), insbesondere auf Art. 98,

in Erw�ng nachstehender Gr�nde:

hat folgenden Beschluss erlassen:

Anhang

Art. 1

Anhang XIII des Abkommens wird wie folgt ge�ert:

Art. 2

Der Wortlaut der Durchf�hrungsverordnung (EU) Nr. 1087/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 1141/2011 in isl�ischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europ�chen Union ver�ffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 1. November 2012 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.4

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europ�chen Union ver�ffentlicht.

Geschehen zu Br�ssel am 28. September 2012.

(Es folgen die Unterschriften)

4

Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

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