Kundmachung vom 16. August 2023 des Beschlusses Nr. 178/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 28. September 2012
Inkrafttreten f�r das F�rstentum Liechtenstein: 1. November 2012
Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 22. M� 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 178/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.
F�rstliche Regierung: gez. Dr. Daniel Risch F�rstlicher Regierungschef
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -
gest�tzt auf das Abkommen �ber den Europ�chen Wirtschaftsraum, ge�ert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen �ber den Europ�chen Wirtschaftsraum (im Folgenden "Abkommen"), insbesondere auf Art. 98,
in Erw�ng nachstehender Gr�nde:
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- Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 135/2012 vom 13. Juli 20121 ge�ert.
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- Die Durchf�hrungsverordnung (EU) Nr. 1087/2011 der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur �derung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 zur Festlegung von detaillierten Massnahmen f�r die Durchf�hrung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit in Bezug auf Sprengstoffdetektoren2 ist in das Abkommen aufzunehmen.
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- Die Verordnung (EU) Nr. 1141/2011 der Kommission vom 10. November 2011 zur �derung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Erg�ung der gemeinsamen Grundstandards f�r die Sicherheit der Zivilluftfahrt bez�glich des Einsatzes von Sicherheitsscannern an EU Flugh�n3 ist in das Abkommen aufzunehmen -
hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang
Art. 1
Anhang XIII des Abkommens wird wie folgt ge�ert:
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- Unter Nummer 66ha (Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission) wird folgender Gedankenstrich angef�gt:
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- Unter Nummer 66he (Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission) wird folgender Gedankenstrich angef�gt:
Art. 2
Der Wortlaut der Durchf�hrungsverordnung (EU) Nr. 1087/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 1141/2011 in isl�ischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europ�chen Union ver�ffentlicht wird, ist verbindlich.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2012 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.4
Art. 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europ�chen Union ver�ffentlicht.
Geschehen zu Br�ssel am 28. September 2012.
(Es folgen die Unterschriften)
Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.
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