Weltpostvertrag
Abgeschlossen in Abidjan am 26. August 2021
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 12. Mai 2023
[^1]: Der Text des Vertrages wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der englische Originaltext kann unter https://www.upu.int/en/Universal-Postal-Union/About-UPU/Acts auf der Internetseite des Weltpostvereins eingesehen werden.
[^2]: Der Weltpostvertrag wurde abgeändert durch das 1. Zusatzprotokoll (LGBl. 2024 Nr. 367).
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.