Finanzbeschluss vom 4. Oktober 2023 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) der Europäischen Union

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2023-12-06
Letzte Aktualisierung 2023-12-07
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 2
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2023 beschlossen:[^1]

Art. 1

1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) der Europäischen Union in den Jahren 2024‐2027 wird auf Basis des liechtensteinischen Anteils gemäss durchschnittlichem Schengen‐Schlüssel für die Jahre 2016-2020 von 0.04 % ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 900 000 Euro genehmigt.

2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.

Art. 2

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 86/2023

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