Rahmenabkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Königreichs Kambodscha über Entwicklungszusammenarbeit

Typ Abkommen
Veröffentlichung 2024-04-30
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Abgeschlossen in Phnom Penh am 29. Februar 2024

Inkrafttreten: 29. April 2024

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und die Regierung des Königreichs Kambodscha (nachstehend "die Parteien"), in der Absicht, die Freundschaftsbeziehung zwischen den beiden Ländern zu stärken; in dem Wunsch, diese Beziehungen zu festigen und eine fruchtbare Entwicklungszusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu entwickeln; in der Erkenntnis, dass die Verwirklichung dieser Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Kambodscha beitragen wird, um die nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung weiter voranzutreiben; in dem Bewusstsein, dass Kambodscha sich dafür einsetzt, seine nationalen Entwicklungsstrategien zu verfolgen, die sich unter anderem auf die Agenda 2030 stützen; sind wie folgt übereingekommen:

Art. 1

Grundlage der Zusammenarbeit

Die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niedergelegt sind, bildet die Grundlage für die Innen- und Aussenpolitik der beiden Parteien sowie für die Umsetzung dieses Abkommens.

Art. 2

Zielsetzungen

Art. 3

Begriffe

Für dieses Abkommen gelten, sofern im Kontext nicht anders erforderlich, folgende Begriffsdefinitionen:

Art. 4

Formen der Zusammenarbeit

Abschnitt 1: Formen Abschnitt 2: Technische, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit im Entwicklungsbereich

Art. 5

Bedingungen

Art. 6

Antikorruptionsklausel

Die Parteien haben ein gemeinsames Anliegen bei der Bekämpfung der Korruption, die eine verantwortungsvolle Regierungsführung und die ordnungsgemässe Verwendung der für die Entwicklung erforderlichen Ressourcen in Gefahr bringt und ausserdem einen fairen und offenen Wettbewerb auf der Grundlage von Preis und Qualität gefährdet. Sie erklären daher ihre Absicht, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption zu bündeln und erklären insbesondere, dass Angebote, Geschenke, Zahlungen, Vergütungen oder Vergünstigungen jeglicher Art als illegale Handlung oder korrupte Handlung angesehen werden und weder direkt noch indirekt an irgendeine Person gemacht wurden oder werden, die in Verbindung mit der Vergabe oder mit der Ausführung dieses Abkommens tätig ist. Jede derartige Handlung ist ein ausreichender Grund, um die Kündigung dieses Abkommens, der Vermittlung oder der daraus resultierenden Vergabe zu rechtfertigen oder um andere Korrekturmassnahmen zu ergreifen, die im geltenden Recht vorgesehen sind.

Art. 7

Umfang und Anwendung

Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten für:

Art. 8

Koordinierung und Vorgehensweise

Art. 9

Dauer

Das Abkommen bleibt in Kraft, bis eine der beiden Parteien der anderen Partei unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich mitteilt, dass sie das Abkommen kündigen will.

Art. 10

Änderungen und Streitigkeiten

Zu Urkund dessen haben die hierzu rechtmässig ermächtigten Unterzeichneten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in Phnom Penh am 29. Februar 2024 in zwei Originalen in englischer Sprache.

[^1]: Übersetzung des englischen Originaltextes

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