Finanzbeschluss vom 14. Juni 2024 über die Gewährung eines Landesbeitrages an den Liechtensteinischen Rundfunk für die Jahre 2025 bis 2028
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Landesbeitrag
Das Land richtet an den Liechtensteinischen Rundfunk zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages nach Massgabe des Gesetzes vom 23. Oktober 2003 über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LRFG) für die Jahre 2025 bis 2028 einen jährlichen Beitrag von 3 950 000 Franken aus.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 45/2024
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