Finanzbeschluss vom 14. Juni 2024 über die Gewährung eines Landesbeitrages an den Liechtensteinischen Rundfunk für die Jahre 2025 bis 2028

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2024-07-24
Letzte Aktualisierung 2024-07-25
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 2
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 beschlossen:[^1]

Art. 1

Landesbeitrag

Das Land richtet an den Liechtensteinischen Rundfunk zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages nach Massgabe des Gesetzes vom 23. Oktober 2003 über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LRFG) für die Jahre 2025 bis 2028 einen jährlichen Beitrag von 3 950 000 Franken aus.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 45/2024

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