Finanzbeschluss vom 4. September 2024 über die Verlängerung des zinslosen Darlehens an die Anstalt Liechtenstein Wärme zur Beibehaltung der strategischen Gasreserve
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verlängerung Laufzeit
Die Laufzeit des zinslosen Darlehens an die Anstalt Liechtenstein Wärme in Höhe von maximal 25 000 000 Franken gemäss Finanzbeschluss vom 29. Juni 2022 (LGBl. 2022 Nr. 195) und Finanzbeschluss vom 28. September 2022 (LGBl. 2022 Nr. 271) wird zu denselben Bestimmungen verlängert bis zum 30. Juni 2027.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 84/2024
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.