Finanzbeschluss vom 4. September 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Vaduz
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" in Vaduz sichert der Landtag eine Subvention von 80 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten von 6 670 000 Franken zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in Höhe von 5 336 000 Franken.
Art. 2
Indexierung
Die Investitionskosten (Preisbasis April 2024) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2025 indexierbar.
Art. 3
Aufhebung bisherigen Rechts
Der Finanzbeschluss vom 29. September 2022 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Schaan, LGBl. 2022 Nr. 345, wird aufgehoben.
Art. 4
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 85/2024
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.