Verordnung vom 19. November 2024 über die Anpassung der Einkommensgrenzen und der Darlehensbeträge nach dem Wohnbauförderungsgesetz an die Teuerung

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-11-22
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Aufgrund von Art. 19 Abs. 5, Art. 21 Abs. 2 und Art. 35 Abs. 5 des Gesetzes vom 30. Juni 1977 über die Förderung des Wohnungsbaues (Wohnbauförderungsgesetz; WBFG), LGBl. 1977 Nr. 46, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:

Art. 1

Anpassung der Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen nach dem Wohnbauförderungsgesetz werden teuerungsbedingt angepasst und betragen:

Art. 2

Anpassung der Darlehensbeträge

Die Darlehensbeträge nach dem Wohnbauförderungsgesetz werden teuerungsbedingt angepasst und betragen:

Art. 3

Übergangsbestimmungen

1) Auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung hängige Gesuche findet diese Verordnung Anwendung.

2) Auf Förderungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gewährt wurden, findet das bisherige Recht Anwendung.

Art. 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Fürstliche Regierung: gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

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