Verordnung vom 26. November 2024 über die Anpassung der Blindenbeihilfen an die Lohn- und Preisentwicklung

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-11-29
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Aufgrund von Art. 4bis des Gesetzes vom 17. Dezember 1970 über die Gewährung von Blindenbeihilfen, LGBl. 1971 Nr. 7, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:

Art. 1

Blindenbeihilfen

Die monatlichen Blindenbeihilfen nach Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes betragen:

Art. 2

Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 13. Dezember 2022 über die Anpassung der Blindenbeihilfen an die Lohn- und Preisentwicklung, LGBl. 2022 Nr. 403, wird aufgehoben.

Art. 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Fürstliche Regierung: gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

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