Finanzbeschluss vom 2. Oktober 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028"
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028" wird auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils des Jahres 2021 von 1.49 % ein Verpflichtungskredit in Höhe von 26 900 000 Euro (25 100 000 Franken) bewilligt.
2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 96/2024
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