Finanzbeschluss vom 2. Oktober 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028"

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2024-12-13
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028" wird auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils des Jahres 2021 von 1.49 % ein Verpflichtungskredit in Höhe von 26 900 000 Euro (25 100 000 Franken) bewilligt.

2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 96/2024

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.