Finanzbeschluss vom 7. November 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Aktivitäten Liechtensteins für den Wiederaufbau in der Ukraine
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. November 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Aktivitäten Liechtensteins im Rahmen des Wiederaufbaus in der Ukraine wird ein Verpflichtungskredit in Höhe von 8 000 000 Franken bewilligt.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 112/2024
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