Finanzbeschluss vom 8. November 2024 über die Gewährung von Investitionskostenbeiträgen an die Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2025 bis 2028 und eines Beitrags zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2024-12-23
Status In Kraft
Quelle Lilex
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 8. November 2024 beschlossen:[^1]

Art. 1

Investitionskostenbeitrag

Zur Sicherstellung der langfristigen Investitionsfähigkeit gewährt das Land der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2025 und 2026 einen jährlichen Investitionskostenbeitrag von 900 000 Franken und für die Jahre 2027 und 2028 einen jährlichen Investitionskostenbeitrag von 650 000 Franken.

Art. 2

Photovoltaik-Anlagen

Für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen gewährt das Land der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für das Jahr 2025 einen Investitionskostenbeitrag von 250 000 Franken.

Art. 3

Nachtragskredit

Für das Jahr 2025 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 200 000 Franken genehmigt.

Art. 4

Inkrafttreten

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 116/2024

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