Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und von Nachtragskrediten für den Bau der Verbindungsstrasse Rheinbrücke Vaduz - Industriestrasse Triesen
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für den Bau der Verbindungsstrasse Rheinbrücke Vaduz - Industriestrasse Triesen wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 13 000 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Indexierung
Die Investitionskosten (Preisbasis April 2024) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2025 indexierbar.
Art. 3
Bodenerwerb
Der Landtag stimmt dem notwendigen Bodenerwerb für den Bau der Verbindungsstrasse Rheinbrücke Vaduz - Industriestrasse Triesen zu und ermächtigt die Regierung, im Rahmen des Verpflichtungskredits den notwendigen Bodenerwerb zu tätigen.
Art. 4
Nachtragskredite
Für das Jahr 2025 werden die folgenden Nachtragskredite bewilligt:
Art. 5
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 123/2024
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