Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredits für den Neubau des Pflegeheimes Haus St. Fridolin der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe in Ruggell

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2025-01-24
Letzte Aktualisierung 2025-01-25
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 4
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2024 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für den Neubau des Pflegeheimes Haus St. Fridolin der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe in Ruggell sichert der Landtag eine Subvention von 50 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten von 37 800 000 Franken zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in Höhe von 18 900 000 Franken.

Art. 2

Indexierung

Die Investitionskosten (Preisbasis April 2024) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2025 indexierbar.

Art. 3

Nachtragskredit

Für das Jahr 2025 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 250 000 Franken genehmigt.

Art. 4

Inkrafttreten

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 149/2024

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