Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und von Nachtragskrediten für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen im Unterland

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2025-01-24
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2024 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen im Unterland wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 200 000 Franken genehmigt.

Art. 2

Nachtragskredite

Für das Jahr 2025 werden die folgenden Nachtragskredite bewilligt:

Art. 3

Inkrafttreten

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 150/2024

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