Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und von Nachtragskrediten für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen im Unterland
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen im Unterland wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 200 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Nachtragskredite
Für das Jahr 2025 werden die folgenden Nachtragskredite bewilligt:
Art. 3
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 150/2024
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