Finanzbeschluss vom 6. Dezember 2024 über die Bewilligung von Nachtragskrediten zur Umsetzung des Konzepts betreffend den Massenanfall von Verletzten (MANV)
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 beschlossen:[^1]
Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2025 werden die folgenden Nachtragskredite zur Umsetzung des Konzepts betreffend den Massenanfall von Verletzten (MANV) bewilligt:
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 141/2024
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