Finanzbeschluss vom 8. Mai 2025 über die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2025)
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 8. Mai 2025 beschlossen:[^1]
Art. 1
Nachtragskredit
Der folgende Nachtragskredit wird bewilligt:
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 5/2025
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