Finanzbeschluss vom 11. Juni 2025 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ausrichtung von Fördermitteln für die wissenschaftsbasierte Innovation (Innosuisse) für die Förderperiode 2025 bis 2029
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 11. Juni 2025 beschlossen:[^1]
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Ausrichtung von Fördermitteln für die wissenschaftsbasierte Innovation (Innosuisse) für die Förderperiode 2025 bis 2029 wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 200 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 33/2025
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