Finanzbeschluss vom 2. Oktober 2025 über die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA für die Jahre 2026 bis 2029
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2025 beschlossen:[^1]
Art. 1
An die Kosten der Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA in Schaan richtet das Land für die Jahre 2026 bis 2029 einen jährlichen Landesbeitrag in der Höhe von 700 000 Franken aus.
Art. 2
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin
[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 59/2025
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.