Finanzbeschluss vom 2. Oktober 2025 über die Genehmigung eines Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags betreffend die Grundstücke Nr. 212, 213 und 214 in Gamprin

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2025-11-25
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2025 beschlossen:[^1]

Art. 1

Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag

Dem flächen- und wertgleichen Tausch- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Gamprin betreffend die Grundstücke Nr. 212, 213 und 214 in Gamprin wird zugestimmt.

Art. 2

Inkrafttreten

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 72/2025

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.