Fürstliche Verordnung vom 4. Dezember 2025 über die Einberufung des Landtages

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-12-11
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Im Sinne des Art. 49 der Verfassung vom 5. Oktober 1921 berufe Ich den Landtag auf Donnerstag, 15. Januar 2026, vormittags 10.00 Uhr, nach Vaduz ein.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin

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