Fürstliche Verordnung vom 4. Dezember 2025 über die Einberufung des Landtages
Im Sinne des Art. 49 der Verfassung vom 5. Oktober 1921 berufe Ich den Landtag auf Donnerstag, 15. Januar 2026, vormittags 10.00 Uhr, nach Vaduz ein.
In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz
gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin
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