Verordnung vom 9. Dezember 2025 über die Anpassung von Höchstbeträgen nach dem Stipendiengesetz an die Teuerung

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-12-11
Status In Kraft
Quelle Lilex
Änderungshistorie JSON API PDF

Aufgrund von Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 20. Oktober 2004 über die staatlichen Ausbildungsbeihilfen (Stipendiengesetz; StipG), LGBl. 2004 Nr. 262, verordnet die Regierung:

Art. 1

Anpassung an die Teuerung

Die Höchstbeträge nach dem Stipendiengesetz werden teuerungsbedingt angepasst und betragen in Bezug auf:

Art. 2

Übergangsbestimmung

Diese Verordnung findet erstmals auf Anträge Anwendung, die sich auf einen Ausbildungsabschnitt beziehen, der mit oder nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt.

Art. 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. August 2025 in Kraft.

Fürstliche Regierung: gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin

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