Verordnung vom 9. Dezember 2025 über die Anpassung von Höchstbeträgen nach dem Stipendiengesetz an die Teuerung

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-12-11
Letzte Aktualisierung 2025-08-01
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Aufgrund von Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 20. Oktober 2004 über die staatlichen Ausbildungsbeihilfen (Stipendiengesetz; StipG), LGBl. 2004 Nr. 262, verordnet die Regierung:

Art. 1

Anpassung an die Teuerung

Die Höchstbeträge nach dem Stipendiengesetz werden teuerungsbedingt angepasst und betragen in Bezug auf:

Art. 2

Übergangsbestimmung

Diese Verordnung findet erstmals auf Anträge Anwendung, die sich auf einen Ausbildungsabschnitt beziehen, der mit oder nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt.

Art. 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. August 2025 in Kraft.

Fürstliche Regierung: gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von Lilex veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. Lilex
gemeinfrei (amtliche Werke des Staates)