Kundmachung vom 17. März 2026 der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Aufgrund von Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 1998 über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG), LGBl. 1998 Nr. 135, in der geltenden Fassung, macht die Regierung die Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem EWRA und dem WTO-Übereinkommen (Anhänge 1 und 2) sowie die Bau- und Dienstleistungsaufträge, die dem EWRA (Anhänge 3 und 5) und dem WTO-Übereinkommen (Anhänge 4 und 6) unterstehen, kund. Die Anhänge 1 bis 6 treten am 21. März 2026 in Kraft. Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung vom 30. Januar 2024, LGBl. 2024 Nr. 52.
Fürstliche Regierung: gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin
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Anhang 1
Schwellenwerte nach dem EWRA
Anhang 2
Schwellenwerte nach dem WTO-Übereinkommen
Anhang 3
Bauaufträge, die dem EWRA unterstehen
Anhang 4
Bauaufträge, die dem WTO-Übereinkommen unterstehen
Anhang 5
Soziale und andere besondere Dienstleistungsaufträge, die dem EWRA unterstehen
Anhang 6
Dienstleistungsaufträge, die dem WTO-Übereinkommen unterstehen
[^1]: Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 293 vom 24.10.1990, S. 1). Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und NACE gilt die CPV-Nomenklatur.
[^2]: Zentrale Produkteklassifikation der Vereinten Nationen.
[^3]: Diese Dienstleistungen sind ausgenommen, wenn sie als nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse organisiert werden.
[^4]: Ohne Aufträge über Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Ausgabe, Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten sowie Zentralbankdiensten.
[^5]: Ohne Schiedsgerichts- und Schlichtungsleistungen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.