Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Dezember 1955, betreffend die Übertragung von Befugnissen auf Grund des Bundesgesetzes, womit Bestimmungen zur Durchführung des Art. 26 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.