Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
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```
Anlage 1
(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anlage 1
(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 1
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 1
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 1
Anlage 2
```
```
```
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Anlage nicht darstellbar!
Es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.
```
```
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 2
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 2
Abkürzung
BPräsWG
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 3
Anlage 4
(Anm.: Anlage (Formulare) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anlage 4, Vorderseite
Papierfarbe: weiß
(Anm.: Anlage 4 nicht darstellbar)
Anlage 4, Rückseite
Papierfarbe: weiß
(Anm.: Anlage 4 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)
Bundesgesetzblatt I Nr. 28/2007
Anlage 4, Vorderseite
Anlage 4, Rückseite
Anlage 4, Vorderseite Papierfarbe: weiß
Anlage 4, Rückseite
Anlage 4, Vorderseite,Papierfarbe: weiß
Anlage 4, Rückseite
| Anlage 4, Vorderseite, | Papierfarbe: weiß |
|---|---|
| Anlage 4, Rückseite | Papierfarbe: weiß |
| --- | --- |
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 4, VorderseitePapierfarbe: weiß
Anlage 4, RückseitePapierfarbe: weiß
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 4, VorderseitePapierfarbe: weiß
Anlage 4, RückseitePapierfarbe: weiß
Anlage 5
(Anm.: Anlage (Formulare) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anlage 5, Vorderseite
Papierfarbe: beige
(Anm.: Anlage 5 nicht darstellbar)
Anlage 5, Rückseite
Papierfarbe: beige
(Anm.: Anlage 5 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)
Bundesgesetzblatt I Nr. 28/2007
Anlage 5, Vorderseite
Anlage 5, Rückseite
Anlage 5, Vorderseite Papierfarbe: beige
Anlage 5, Rückseite
Anlage 5, Vorderseite,Papierfarbe: beige
Anlage 5, Rückseite
| Anlage 5, Vorderseite, | Papierfarbe: beige |
|---|---|
| Anlage 5, Rückseite | Papierfarbe: beige |
| --- | --- |
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 5, VorderseitePapierfarbe: beige
Anlage 5, RückseitePapierfarbe: beige
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 5, VorderseitePapierfarbe: beige
Anlage 5, RückseitePapierfarbe: beige
Anlage 6
Papierfarbe; chamois
Bitte beachten Sie!
Eine Stimmabgabe für den zweiten Wahlgang darf mit diesem
Stimmzettel frühestens am XX. XX. XXXX, spätestens am XX. XX. XXXX
und überdies nur im Ausland erfolgen.
Bundespräsidentenwahl XXXX
Amtlicher Stimmzettel
für den zweiten Wahlgang
```
```
In nebenstehende Rubrik den
Familiennamen des Wahlwerbers,
erforderlichenfalls ein weiteres
Unterscheidungsmerkmal (z. B.
Vorname, Geburtsjahr, Beruf,
Wohnort des Wahlwerbers),
eintragen!
```
```
Ob ein zweiter Wahlgang stattfindet und - gegebenenfalls - welche Bewerber in die engere Wahl gekommen sind, erfahren Sie unter der österreichischen Telefonnummer +43XXXXXX, über das Internet (http://XXXXXXX) oder bei Ihrer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.
Anlage 6
Papierfarbe; beige
Bitte beachten Sie!
Eine Stimmabgabe für den zweiten Wahlgang darf mit diesem
Stimmzettel frühestens am XX. XX. XXXX, spätestens am XX. XX. XXXX
und überdies nur im Ausland erfolgen.
Bundespräsidentenwahl XXXX
Amtlicher Stimmzettel
für den zweiten Wahlgang
```
```
In nebenstehende Rubrik den
Familiennamen des Wahlwerbers,
erforderlichenfalls ein weiteres
Unterscheidungsmerkmal (z. B.
Vorname, Geburtsjahr, Beruf,
Wohnort des Wahlwerbers),
eintragen!
```
```
Ob ein zweiter Wahlgang stattfindet und - gegebenenfalls - welche Bewerber in die engere Wahl gekommen sind, erfahren Sie unter der österreichischen Telefonnummer +43XXXXXX, über das Internet (http://XXXXXXX) oder bei Ihrer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.
Anlage 6
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 6
Papierfarbe: beige
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 6Papierfarbe: beige
Zum Inkrafttreten: Durch ein Redaktionsversehen tritt die Anlage 7
bereits am Tage nach der Kundmachung (21. 10. 1998) in Kraft (vgl.
§ 28, idF BGBl. I Nr. 159/1998).
Anlage 7
(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anlage 7
(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anlage 7
Papierfarbe: beige
(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Bundesgesetzblatt I Nr. 159/1998
Bundesgesetzblatt I Nr. 90/2003
Bundesgesetzblatt I Nr. 28/2007
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 7
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 7
Abkürzung
BPräsWG
Anlage 7
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