Bundespräsidentenwahlgesetz 1971

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1971-02-25
Letzte Aktualisierung 2026-06-26
Status Aufgehoben · 2013-07-11
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 191
Änderungshistorie JSON API

```

```

Anlage 1

(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Anlage 1

(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 1

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 1

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 1

Anlage 2

```

```

```

```

Anlage nicht darstellbar!

Es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.

```

```

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 2

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 2

Abkürzung

BPräsWG

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 3

Anlage 4

(Anm.: Anlage (Formulare) nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Anlage 4, Vorderseite

Papierfarbe: weiß

(Anm.: Anlage 4 nicht darstellbar)

Anlage 4, Rückseite

Papierfarbe: weiß

(Anm.: Anlage 4 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt I Nr. 28/2007

Anlage 4, Vorderseite

Anlage 4, Rückseite

Anlage 4, Vorderseite Papierfarbe: weiß

Anlage 4, Rückseite

Anlage 4, Vorderseite,Papierfarbe: weiß

Anlage 4, Rückseite

Anlage 4, Vorderseite, Papierfarbe: weiß
Anlage 4, Rückseite Papierfarbe: weiß
--- ---

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 4, VorderseitePapierfarbe: weiß

Anlage 4, RückseitePapierfarbe: weiß

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 4, VorderseitePapierfarbe: weiß

Anlage 4, RückseitePapierfarbe: weiß

Anlage 5

(Anm.: Anlage (Formulare) nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Anlage 5, Vorderseite

Papierfarbe: beige

(Anm.: Anlage 5 nicht darstellbar)

Anlage 5, Rückseite

Papierfarbe: beige

(Anm.: Anlage 5 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt I Nr. 28/2007

Anlage 5, Vorderseite

Anlage 5, Rückseite

Anlage 5, Vorderseite Papierfarbe: beige

Anlage 5, Rückseite

Anlage 5, Vorderseite,Papierfarbe: beige

Anlage 5, Rückseite

Anlage 5, Vorderseite, Papierfarbe: beige
Anlage 5, Rückseite Papierfarbe: beige
--- ---

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 5, VorderseitePapierfarbe: beige

Anlage 5, RückseitePapierfarbe: beige

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 5, VorderseitePapierfarbe: beige

Anlage 5, RückseitePapierfarbe: beige

Anlage 6

Papierfarbe; chamois

Bitte beachten Sie!

Eine Stimmabgabe für den zweiten Wahlgang darf mit diesem

Stimmzettel frühestens am XX. XX. XXXX, spätestens am XX. XX. XXXX

und überdies nur im Ausland erfolgen.

Bundespräsidentenwahl XXXX

Amtlicher Stimmzettel

für den zweiten Wahlgang

```

```

In nebenstehende Rubrik den

Familiennamen des Wahlwerbers,

erforderlichenfalls ein weiteres

Unterscheidungsmerkmal (z. B.

Vorname, Geburtsjahr, Beruf,

Wohnort des Wahlwerbers),

eintragen!

```

```

Ob ein zweiter Wahlgang stattfindet und - gegebenenfalls - welche Bewerber in die engere Wahl gekommen sind, erfahren Sie unter der österreichischen Telefonnummer +43XXXXXX, über das Internet (http://XXXXXXX) oder bei Ihrer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.

Anlage 6

Papierfarbe; beige

Bitte beachten Sie!

Eine Stimmabgabe für den zweiten Wahlgang darf mit diesem

Stimmzettel frühestens am XX. XX. XXXX, spätestens am XX. XX. XXXX

und überdies nur im Ausland erfolgen.

Bundespräsidentenwahl XXXX

Amtlicher Stimmzettel

für den zweiten Wahlgang

```

```

In nebenstehende Rubrik den

Familiennamen des Wahlwerbers,

erforderlichenfalls ein weiteres

Unterscheidungsmerkmal (z. B.

Vorname, Geburtsjahr, Beruf,

Wohnort des Wahlwerbers),

eintragen!

```

```

Ob ein zweiter Wahlgang stattfindet und - gegebenenfalls - welche Bewerber in die engere Wahl gekommen sind, erfahren Sie unter der österreichischen Telefonnummer +43XXXXXX, über das Internet (http://XXXXXXX) oder bei Ihrer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.

Anlage 6

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 6

Papierfarbe: beige

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 6Papierfarbe: beige

Zum Inkrafttreten: Durch ein Redaktionsversehen tritt die Anlage 7

bereits am Tage nach der Kundmachung (21. 10. 1998) in Kraft (vgl.

§ 28, idF BGBl. I Nr. 159/1998).

Anlage 7

(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Anlage 7

(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Anlage 7

Papierfarbe: beige

(Anm.: Anlage (Formular) nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Bundesgesetzblatt I Nr. 159/1998

Bundesgesetzblatt I Nr. 90/2003

Bundesgesetzblatt I Nr. 28/2007

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 7

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 7

Abkürzung

BPräsWG

Anlage 7

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.