Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG)
Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.
Anlage zu § 2
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E. BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
Angelegenheiten der Bundesfinanzen.
Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.
Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen.
Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.
Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements.
9a. Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten.
9b. Finanzielle Angelegenheiten des Dienstverhältnisses von öffentlich Bediensteten.
Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Aufsicht einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.
Anlage zu § 2
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E. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
E. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik.
Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
E. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik.
Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
Anlage zu § 2
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E. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
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E. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
E. Bundesministerium für Gesundheit
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
Anlage zu § 2
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND UMWELTSCHUTZ
(BGBl. Nr. 265/1981, Art. I Z 6; BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 7)
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die von der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren zu besorgen sind.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Anlage zu § 2
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F. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT, SPORT UND KONSUMENTENSCHUTZ
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die von der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren zu besorgen sind.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Angelegenheiten des Sports.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Anlage zu § 2
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die von der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren zu besorgen sind.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Anlage zu § 2
F. Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die von der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren zu besorgen sind.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Anlage zu § 2
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F. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung des öffentlichen Denkmals und Museums Mauthausen (Gedenkstätte Mauthausen).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht bereits unter Z 1 fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Anlage zu § 2
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F. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
```
```
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie, der Zollwache und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
```
```
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei, der Zollwache und
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Anlage zu § 2
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Anlage zu § 2
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
F. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Grund der Bundesverfassung sowie Angelegenheiten der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Europäischen Bürgerinitiativen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
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G. BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL, GEWERBE UND INDUSTRIE
(BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 7)
Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und des Bundesministeriums für soziale Verwaltung fallen. (BGBl. Nr. 439/1984, Art. I Z 13)
Angelegenheiten des Bergwesens.
Angelegenheiten der Wirtschafts- und Strukturpolitik auf Sachgebieten, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie fallen.
Ordnung des Binnenmarktes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft oder unter Z 3 und 5 fällt.
Angelegenheiten der Preisregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz fallen.
Wettbewerbsangelegenheiten.
Patentwesen einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung.
Angelegenheiten des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
Angelegenheiten des Fremdenverkehrs.
Angelegenheiten der Filmförderung, soweit es sich nicht um Schul- und Kulturfilme handelt.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet des Handels, des Gewerbes und der Industrie selbständig Berufstätigen.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder einschließlich ihrer beruflichen Vertretung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Angelegenheiten des Energiewesens, soweit sie nicht bereits unter Z 2 oder in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bauten und Technik fallen.
Wahrnehmung handels- und wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland sowie die Vorbereitung und Verhandlung von Staatsverträgen auf diesem Gebiet, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration, um Angelegenheiten des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE handelt.
Durchführung des EFTA-Übereinkommens, der EG-Übereinkommen und künftiger Integrationsübereinkommen mit Ausnahme der innerstaatlichen Durchführung auf Sachgebieten, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen oder des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft fallen.
Unbeschadet Art. 65 Abs. 1 B-VG Vertretung der Republik Österreich in den in den Z 14 und 15 genannten Angelegenheiten gegenüber ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten einschließlich zwischenstaatlicher Organisationen mit Ausnahme der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE.
Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörden bei der EFTA,
Verkehr auch mit anderen als den in Z 17 genannten österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland in Angelegenheiten der Z 14 und 15 im Wege des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.
Maßnahmen, die zur Vorbereitung der Verhandlung oder zur innerstaatlichen Durchführung von Staatsverträgen oder sonstigen Völkerrechtsgeschäften auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Integration notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um völkerrechtliche oder außenpolitische Fragen oder um die innerstaatliche Durchführung auf Sachgebieten handelt, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen oder des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft fallen.
Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung einschließlich der Koordination der wirtschaftlichen Landesverteidigung.
Anlage zu § 2
```
```
G. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
Anlage zu § 2
```
```
G. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
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G. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen Museums.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig.
Anlage zu § 2
G. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Anlage zu § 2
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G. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete. Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen Museums.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig. Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der SIVBEG - Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m. b. H., solange der Bund Gesellschafter ist, sowie die Aufsicht über diese Gesellschaft.
Angelegenheiten der Europäischen Verteidigungsagentur.
Anlage zu § 2
G. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Anlage zu § 2
```
```
H. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
(BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 7)
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
(Entfällt; BGBl. Nr. 66/1979, § 9)
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
Anlage zu § 2
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H. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten des militärischen Bauwesens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen, insbesondere Verwaltung einschließlich der Errichtung und Instandhaltung militärischer Befestigungsanlagen insbesondere von Kampf- und Waffenständen, verbunkerten Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen sowie Sperren, von militärischen Munitionslagern, von nicht ortsfest errichteten militärischen Anlagen für Zwecke der Luftraumüberwachung sowie von Schieß- und Übungsplätzen mit Ausnahme der dazugehörigen Hochbauten samt den damit zusammenhängenden Versorgungsanlagen.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärwissenschaftliches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Verwaltung der Heeres-Land- und Forstwirtschaft Allentsteig.
Anlage zu § 2
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H. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
Anlage zu § 2
H. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
H. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUGEND UND FAMILIE
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung, Gesundheitsberatung und Gesundheitsvorsorge;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschußrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Anlage zu § 2
H. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
Anlage zu § 2
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H. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen Museums.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig.
Anlage zu § 2
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H. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen Museums.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig. Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der SIVBEG - Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m. b. H., solange der Bund Gesellschafter ist, sowie die Aufsicht über diese Gesellschaft.
Anlage zu § 2
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H. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr.
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
Anlage zu § 2
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H. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)
Anlage zu § 2
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H. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)
Anlage zu § 2
H. Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Militärische Angelegenheiten.
Angelegenheiten des Sports.
Anlage zu § 2
```
```
I. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
(BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 7)
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des Presserechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
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