Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG)
Angelegenheiten der Staatsanwaltschaften sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Strafvollzugsanstalten, Arbeitshäusern und Bundesanstalten für Erziehungsbedürftige und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
Anlage zu § 2
I. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr.
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch- und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste, Bundesgärten, Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Anlage zu § 2
I. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr.
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste, Bundesgärten, Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Anlage zu § 2
```
```
I. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten des militärischen Bauwesens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen, insbesondere Verwaltung einschließlich der Errichtung und Instandhaltung militärischer Befestigungsanlagen insbesondere von Kampf- und Waffenständen, verbunkerten Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen sowie Sperren, von militärischen Munitionslagern, von nicht ortsfest errichteten militärischen Anlagen für Zwecke der Luftraumüberwachung sowie von Schieß- und Übungsplätzen mit Ausnahme der dazugehörigen Hochbauten samt den damit zusammenhängenden Versorgungsanlagen.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärwissenschaftliches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Verwaltung der Heeres-Land- und Forstwirtschaft Allentsteig.
Anlage zu § 2
I. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
Anlage zu § 2
```
```
I. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten des militärischen Bauwesens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen, insbesondere Verwaltung einschließlich der Errichtung und Instandhaltung militärischer Befestigungsanlagen insbesondere von Kampf- und Waffenständen, verbunkerten Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen sowie Sperren, von militärischen Munitionslagern, von nicht ortsfest errichteten militärischen Anlagen für Zwecke der Luftraumüberwachung sowie von Schieß- und Übungsplätzen mit Ausnahme der dazugehörigen Hochbauten samt den damit zusammenhängenden Versorgungsanlagen.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig.
Anlage zu § 2
I. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements.
Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung hinsichtlich der automationsunterstützten Datenverarbeitung.
Angelegenheiten des Sports.
Anlage zu § 2
```
```
I. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr.
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes und der Mitzuständigkeit anderer Bundesministerien.
Anlage zu § 2
```
```
I. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr.
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)
Anlage zu § 2
I. Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
Allgemeine Sozialpolitik.
Angelegenheiten der Sozialversicherung mit Ausschluss der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge. Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Koordination in Pflegeangelegenheiten.
Anlage zu § 2
I. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)
Anlage zu § 2
I. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und Verfahren der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)
Anlage zu § 2
```
```
J. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
(BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 7)
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten des militärischen Bauwesens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bauten und Technik fallen, insbesondere Verwaltung einschließlich der Errichtung und Instandhaltung militärischer Befestigungsanlagen insbesondere von Kampf- und Waffenständen, verbunkerten Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen sowie Sperren, von militärischen Munitionslagern, von nicht ortsfest errichteten militärischen Anlagen für Zwecke der Luftraumüberwachung sowie von Schieß- und Übungsplätzen mit Ausnahme der dazugehörigen Hochbauten samt den damit zusammenhängenden Versorgungsanlagen. Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärwissenschaftliches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Verwaltung der Heeres-Land- und Forstwirtschaft Allentsteig.
Anlage zu § 2
J. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, JUGEND UND FAMILIE
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung, Gesundheitsberatung und Gesundheitsvorsorge;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschußrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Anlage zu § 2
J. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr.
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste, Bundesgärten, Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Anlage zu § 2
```
```
J. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten des militärischen Bauwesens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen, insbesondere Verwaltung einschließlich der Errichtung und Instandhaltung militärischer Befestigungsanlagen insbesondere von Kampf- und Waffenständen, verbunkerten Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen sowie Sperren, von militärischen Munitionslagern, von nicht ortsfest errichteten militärischen Anlagen für Zwecke der Luftraumüberwachung sowie von Schieß- und Übungsplätzen mit Ausnahme der dazugehörigen Hochbauten samt den damit zusammenhängenden Versorgungsanlagen.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärwissenschaftliches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Verwaltung der Heeres-Land- und Forstwirtschaft Allentsteig.
Anlage zu § 2
```
```
J. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten des militärischen Bauwesens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen, insbesondere Verwaltung einschließlich der Errichtung und Instandhaltung militärischer Befestigungsanlagen insbesondere von Kampf- und Waffenständen, verbunkerten Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen sowie Sperren, von militärischen Munitionslagern, von nicht ortsfest errichteten militärischen Anlagen für Zwecke der Luftraumüberwachung sowie von Schieß- und Übungsplätzen mit Ausnahme der dazugehörigen Hochbauten samt den damit zusammenhängenden Versorgungsanlagen.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig.
Anlage zu § 2
J. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr.
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste, Bundesgärten, Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Anlage zu § 2
J. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Allgemeine Sozialpolitik.
Angelegenheiten der Sozialversicherung mit Ausschluss der Arbeitslosenversicherung.
Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge. Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik.
Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Anlage zu § 2
```
```
J. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Allgemeine Sozialpolitik.
Angelegenheiten der Sozialversicherung mit Ausschluss der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge. Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes und der Mitzuständigkeit anderer Bundesministerien.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Anlage zu § 2
```
```
J. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Allgemeine Sozialpolitik.
Angelegenheiten der Sozialversicherung mit Ausschluss der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge. Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Anlage zu § 2
J. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Schulwesen einschließlich Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime; Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer, soweit diese nicht schon durch Z 3 des Teiles 1 erfasst ist; Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt; Kindergarten- und Hortwesen.
Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen.
Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.
Angelegenheiten der Filmförderung.
Angelegenheiten der Museen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung fallen; Angelegenheiten des Denkmalschutzes; Angelegenheiten der Österreichischen Nationalbibliothek, der Österreichischen Phonothek und der Hofmusikkapelle.
Angelegenheiten des Kultus.
Angelegenheiten der Volksbildung.
Angelegenheiten der schulischen, kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
Anlage zu § 2
J. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Schulwesen einschließlich Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime; Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer, soweit diese nicht schon durch Z 3 des Teiles 1 erfasst ist; Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt; Kindergarten- und Hortwesen.
Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen.
Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.
Angelegenheiten der Filmförderung.
Angelegenheiten der Museen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport fallen; Angelegenheiten des Denkmalschutzes; Angelegenheiten der Österreichischen Nationalbibliothek, der Österreichischen Phonothek und der Hofmusikkapelle.
Angelegenheiten des Kultus.
Angelegenheiten der Volksbildung.
Angelegenheiten der schulischen, kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
Anlage zu § 2
```
```
K. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
(BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 7)
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch- und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste, Bundesgärten, Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Anlage zu § 2
K. BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST UND SPORT
Schulwesen einschließlich Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime; Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer, soweit diese nicht schon durch Z 3 des Teiles 1 erfaßt ist; Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft fällt; Kindergarten- und Hortwesen.
Angelegenheiten der Kunst, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fallen; Bundestheater.
Angelegenheiten des Kultus.
Angelegenheiten der Volksbildung und des Sports.
Angelegenheiten der schulischen, kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
Angelegenheiten der Förderung der Schul- und Kulturfilme.
Anlage zu § 2
K. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, JUGEND UND FAMILIE
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung, Gesundheitsberatung und Gesundheitsvorsorge;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschußrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 45/1991)
Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Anlage zu § 2
K. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr.
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste, Bundesgärten, Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Anlage zu § 2
```
```
K. Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung, Gesundheitsberatung und Gesundheitsvorsorge;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschußrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es
Anlage zu § 2
K. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Verkehrspolitik.
Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt.
Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
Angelegenheiten der Bundesstraßen.
Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.
Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.
Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind; Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an sonstigen Eisenbahnunternehmungen und an der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH; Angelegenheiten von Gesellschaften, die für Belange der Schieneninfrastruktur bestehen, solange der Bund Gesellschafter ist.
Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes für Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe.
Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens. Dazu gehören insbesondere auch die fernmeldetechnischen Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
Angelegenheiten der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen durch einen Rat für Forschung und Technologieentwicklung.
Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen. Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH, des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Innovations- und Technologiefonds.
Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
Anlage zu § 2
K. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Verkehrspolitik.
Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt.
Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
Angelegenheiten der Bundesstraßen.
Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.
Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.
Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind; Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an sonstigen Eisenbahnunternehmungen und an der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH; Angelegenheiten von Gesellschaften, die für Belange der Schieneninfrastruktur bestehen, solange der Bund Gesellschafter ist.
Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes für Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe.
Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens. Dazu gehören insbesondere auch die fernmeldetechnischen Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
Angelegenheiten der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen durch einen Rat für Forschung und Technologieentwicklung.
Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen. Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft, des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Innovations- und Technologiefonds.
Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
Anlage zu § 2
K. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Verkehrspolitik.
Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt.
Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
Angelegenheiten der Bundesstraßen.
Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.